Wie viel kann oder muss ich für meine Tätigkeit verlangen?
Grundsätzlich könnte man zunächst einmal ein entsprechendes Angestelltengehalt zu Rate ziehen, denn als Freiberufler sollten Sie nicht weniger verdienen als ein Angestellter in gleicher Position.
Wir gehen im Beispiel mal einfach von 42.000 Netto aus.
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Angestellter |
Freiberufler |
Netto per Jahr |
€42.000 |
€42.000 |
Krankenversicherung |
€4600 |
€7200 |
Rentenversicherung |
€6700 |
€13400 |
Arbeitslosenversicherung |
€1000 |
€0 |
Einkommensteuer |
€27000 |
€43000 |
Risikoabdeckung |
€0 |
€10000 |
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Brutto per Jahr |
€81.000 |
€106.600 |
Dies Zahlen sind natürlich alles ca. Angaben und können, allein schon regional bedingt, etwas abweichen. Die Risikoabdeckung beim Freiberufler wird für Krankheit oder für Zeiten ohne Projekte hinzugerechnet, und kann je nach Erfahrungswerten höher oder niedriger sein.
Nach dem aktuellen Stand muss der Freiberufler um 42.000 netto zu verdienen also €106.600 Brutto; im Jahr erzielen, um mit dem Angestellten gleich zu ziehen. Aber da war doch noch was…
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Freiberufler |
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€106.600 |
Kfz, Bahn, Flug |
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€12.000 |
Telefon |
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€1.200 |
Übernachtungen |
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€5.600 |
Weiterbildung/Zertifikate |
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€3.000 |
Versicherung |
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€1.500 |
Abschreibung |
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€2.000 |
Sonderausgaben |
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€3.000 |
Summe |
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€134.700 |
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Und schon kommen wir auf ein notwendiges Brutto von €134.700, mit dem wir letztendlich €42.000 Netto erzielen wollen. Sie können natürlich Ihr “Wunsch Netto“ entsprechend anpassen, und bekommen dann zur gewünschten Berechnung. Bedenken Sie auch, dass Sie ggf. noch Büromieten etc. begleichen müssen. Die Sonderausgaben können ebenfalls stark nach oben gehen, Hardware, Software, Entwicklungsstudio usw. Bedenken Sie hier Ihre persönlichen Notwendigkeiten!
Die Berechnung des Stundensatzes, basierend auf den zu festgelegten Zahlen, ist nun relativ einfach:
(Stunden x Stundensatz) – Kosten = Gewinn
Wobei der Gewinn mit €42.000 festgelegt war. Nun wir sehr entscheidend wie viel Zeit ich überhaupt abrechnen kann. Gehen wir von einem Jahr aus dann:
Kalendertage |
365 |
Abzug Wochenenden |
-104 |
Abzug Feiertage |
-10 |
Abzug Weiterbildung |
-8 |
Abzug Krankheit |
-8 |
Abzug Urlaub |
-12 |
Verbleiben Arbeitstage |
223 |
Gehen wir nun von normalen 8 Stunden Tagen aus, dann müssen Sie müssen also Ihre Stunden an 223 Tagen erbringen. Während die Wochenenden und Freitage fix sind, kann Urlaub, Krankheit oder Fortbildung für andere Zahlen sorgen. Viele Freiberufler verzichten z.B. gänzlich auf Urlaub.
223 Tage * 8 Stunden = 1784 Stunden
Das dumme an der Sache, in einem Teil dieser Zeit sind Sie auch mit Kundenakquise, Angebotserstellung und Buchhaltung beschäftigt. Auch nicht zu unterschätzen sind Reisezeiten.
Gut, die meisten dieser Tätigkeiten werden Sie natürlich außerhalb der 1784 Stunden also on Top erledigen. Wir sind aber von einem Angestellten ausgegangen, der in der Regel all diese Tätigkeiten nicht hat. Somit gehen wir hier nun von 75% abrechenbarer Zeit aus, was einen überaus guten Wert darstellt.
Statt der 223 Tage stehen Ihnen dann nur noch 156 Tage oder rund 1250 Stunden zur Verfügung…
Um nun auf die am Anfang errechneten notwendigen €134.700 brutto zu kommen rechnen wir diese nun einfach durch die zur Verfüg stehenden Stunden:
€134.700;/ 1250Std = €107,56
Dies wäre der Stundensatz, den Sie benötigen, um auf das benötigte Brutto zu kommen.
Auch hier gleich noch Ihr reales Netto:
€42.000 / 1250Std = €33,60
was dann bereits nicht mehr ganz so freundlich ausschaut.
Aber wollen wir nicht vergessen, dass Sie ja nur rund 70% Ihrer Zeit abrechnen können:
€42.000 / 1784Std = €23,54 reales Netto.
D.h. Bezogen auf Ihre gesamte Arbeitszeit (223 Tage) haben Sie nur noch einen netto Stundenlohn von
€23,54
Gerne können Sie das angestrebte Netto, wir hatten lediglich €42.000 (€3.500/mtl.) angenommen entsprechend anpassen. Sie können dann ja vielleicht die ermittelten Zahlen bei der Abgabe des nächsten Angebotes entsprechend berücksichtigen, wenn wieder beim Headhunter heißt, der Kunde kann nicht mehr als €65,- zahlen.